Welchen Schutz bieten die Reiseversicherungen der Hanse Merkur und was wird erstattet?
Reiserücktritt-Versicherung mit Urlaubsgarantie
Sollten Sie Ihre Reise aufgrund einer Krankheit oder aus einem anderen versicherten Grund stornieren oder abbrechen müssen, erstattet diese Versicherung die entstandenen Stornokosten. Die Versicherung greift auch bei einer Infektion mit dem Corona-Virus und das auch dann, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung besteht.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Wenn Sie auf Reisen krank werden, sind die ambulanten und stationären Behandlungskosten abgedeckt. Alle Behandlungskosten im Ausland sind ohne Selbstbeteiligung.
Corona-Reiseschutz
Diese Zusatzversicherung gilt, wenn vor oder während der Reise die Infektion oder der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt und Ihnen dadurch eine Quarantäne angeordnet oder die Rückbeförderung verweigert wird. Die Zusatzversicherung übernimmt zusätzliche Reisekosten, erstattet den Reisepreis (bei Stornierung oder Abbruch in der ersten Urlaubshälfte) oder nicht stattgefundene Reiseleistungen (bei Abbruch in der zweiten Hälfte Ihres Urlaubs) und übernimmt Hotelkosten im Falle einer Isolation am Urlaubsort.
Das Plus bei unseren Reisegepäck-Versicherungen:
Diese beinhaltet eine Golfgepäck- und Skibruchversicherung: Zusatzkosten durch die nicht fristgerechte Auslieferung Ihrer Golf- und Skiausrüstung am Urlaubsort sind versichert, ebenso wie ein Schaden an Ihrer Skiausrüstung, welcher während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs entstanden ist.
Bis wann kann eine Versicherung abgeschlossen werden?
Alle Produkte, die die Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) enthalten, sind bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag (Mo. - Sa.) nach Reisebuchung erfolgen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss Ihrer Versicherung direkt bei Buchung.