Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.
1.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Internetangebote des Reisevermittlers sind keine Angebote im rechtlichen Sinne eines verbindlichen Vertragsangebots.
1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten ohne besondere Vereinbarung oder besonderen Hinweis auf gesetzlicher Grundlage die von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife beispielsweise Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB), Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn und des Tarifverzeichnisses für den Personenverkehr.
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und in der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung. Zur Leistungspflicht gehört nicht die Übergabe der Reiseunterlagen, da diese nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen und/oder dem Reisevermittler getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden vom vermittelten Reiseunternehmen übermittelt werden.
2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. (2) BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
2.4 Ohne ausdrückliche besondere Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler mit Auskünften zur Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. (1) Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom vermittelten Reiseunternehmen zu vermittelten Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.5 Sonderwünsche, insbesondere solche, die über die Leistungsbeschreibung des zu vermittelten Reiseunternehmens hinausgehen oder davon abweichen, nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung an das zu vermittelnde Reiseunternehmen entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen und diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Reisevermittler an das Reiseunternehmen zu übermittelnde Buchungserklärung des Reisekunden. Der Reisekunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Reiseunternehmens zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Reiseunternehmens werden.
3.1 Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
3.2 Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
3.3 Übernimmt der Reisevermittler bei Reisen in die USA entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen des elektronischen Systems zur Erlangung der Reiseerlaubnis für die Einreise in die USA (ESTA-Verfahren), so begründet die Übernahme dieser Tätigkeit ohne ausdrückliche ergänzende Vereinbarung keine Verpflichtung des Reisevermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten für die USA oder zu Transitaufenthalten auf der Reise in die USA und insbesondere nicht zur Visabeschaffung.
3.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften (z.B. zu Medikamenten, Kunstgegenständen, Kulturgütern).
3.5 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
3.6 Eine weitergehende Auskunfts-, Hinweis- oder Beratungsverpflichtung bezüglich der Notwendigkeit, des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen, insbesondere Reisekranken- und Reiseabbruchversicherungen, besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisevermittlers hinsichtlich der Versicherungsbedingungen insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Informationen des Reiseversicherers über die Versicherungsbedingungen, insbesondere den Deckungsschutz, die Ausnahmen vom Versicherungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
3.7 Zur Beschaffung von Visa oder sonstige für die Reisedurchführung erforderliche Dokumente ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - der Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.8 Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.
3.9 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Reisevermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Reisevermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten https://air-ban.europa.eu und www.lba.de abrufbar und kann dem Reisekunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers ausgehändigt werden.
4.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Vermittlung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder im Rahmen des einzelnen Vermittlungsauftrags vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.
4.2 Mit den genannten Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
4.3 Dem Kunden gegenüber wird der Reisevermittler jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
4.4 Der Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernder Entgelte beauftragt. Dies gilt insbesondere auch für die Kosten einer Umbuchung, eines Namenswechsels, von Rücktrittskosten oder Entgelten im Falle der Nichtinanspruchnahme der Flugleistung ohne Rücktrittserklärung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis. Der Reisevermittler kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
4.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten - soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität Dem Reisekunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen oder die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
Der Reisevermittler ist nicht berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen. Alle im Zusammenhang mit der Zahlung des Reisepreises zusammenhängenden Modalitäten sind direkt mit dem zu vermittelnden Reiseunternehmen vorzunehmen. Die Zahlungsmodalitäten der kooperierenden Reiseunternehmen sind in den jeweiligen AGB dieser selbst zu finden.
Selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden bestehen nicht mit Ausnahme eines möglichen Anspruchs wegen Missbrauchs der vom Reisevermittler eingerichteten Notfallrufnummer.
7.1 Der Kunde hat für ihn erkennbare Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers, insbesondere aus Sicht des Kunden fehlerhafte oder unvollständige Informationen, Auskünfte und Reiseunterlagen sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen) unverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen und dem Reisevermittler Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Er hat hierzu die ihm vom vermittelten Reiseunternehmen übermittelten Informationen und Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit unverzüglich nach Zugang zu überprüfen. Der Kenntnis über positive Mängel oder Unvollständigkeit steht eine grob fahrlässige Unkenntnis aufgrund unterlassener Überprüfung gleich.
7.2 Unterbleibt eine Anzeige nach Ziff. 7.1 durch den Kunden so gilt: a) Ansprüche des Kunden entfallen nicht, wenn die Anzeige nach Ziff. 7.1 ohne Verschulden des Kunden in unterbleibt. b) Ansprüche des Kunden an den Reisevermittler entfallen nur soweit der Reisevermittler nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Reisevermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens durch Umbuchungen, Zusatzbuchungen, kostenlose Stornierungen mit dem Reise- oder Touristikunternehmen oder durch Erreichung entsprechender Kulanzlösungen mit den vermittelten Reiseunternehmen ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
7.3 Mängelanzeigen hinsichtlich der Vermittlungsleistungen des Reisevermittlers entbinden den Reisekunden nicht von der vertraglichen und/oder gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Reise- oder Touristikunternehmen.
Den Kunden trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch dieses ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, ins- besondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
9.1. Der Reisekunde wird darüber unterrichtet, dass Gewährleistungsansprüche gegenüber den vermittelten Leistungsträgern, insbesondere bei Pauschalreisen gegenüber dem Reiseveranstalter sowie bei Beförderungsverträgen gegenüber der Fluggesellschaft, innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssen und dass diese Fristen im Regelfall nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Reisevermittler gewahrt werden können. Dies gilt auch, soweit der Reisekunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Reisevermittler, als auch gegenüber dem Reiseunternehmen geltend machen will.
9.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
9.3. Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
9.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
10.1 Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
10.2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
10.3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
10.4. Die Haftung des Reisevermittlers für vertragliche Ansprüche des Reisekunden ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistungen beschränkt, ausgenommen a) jede Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet b) die Haftung für Schäden des Reisekunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen c) die Haftung des Reisevermittlers für sonstige Schäden des Reisekunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen.
11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2. Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart.
11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.
In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet, Sie auf unsere E-Mailadresse service@tchibo-reisen.de hinzuweisen. Wir sind immer bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus haben wir uns entschieden, nicht an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Hierzu sind wir auch nicht verpflichtet.